Bonusheft

FESTZUSCHUSS AB OKTOBER 2022

FESTZUSCHUSS

OHNE LÜCKENLOS GEPFLEGTES BONUSHEFT

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+5 JAHRE LÜCKENLOS GEPFLEGTES BONUSHEFT

75% FESTZUSCHUSS

+10 JAHRE LÜCKENLOS GEPFLEGTES BONUSHEFT

BEI ÄLTEREN HEIL- UND KOSTENPLÄNEN

Wer schon vor dem Stichtag (1. Oktober) über einen Heil- und Kostenplan verfügte, kann bei den Krankenkassen eine Anpassung in der Form beantragen, dass die angehobenen Zuschüsse gelten. Voraussetzung dafür ist, dass die Zahnbehandlung vor dem 30. September begonnen, der Zahnersatz aber erst nach dem 30. September eingegliedert wird.

Auch für noch nicht begonnene Behandlungen kann der erhöhte Zuschuss gelten. Dafür müssen Sie erneut Ihren Zahnarzt konsultieren.

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Für weitere Informationen und einen ausführlichen Artikel folgen Sie einfach unserem Link zur Verbraucherzentrale.

Heute in der Zahnarztpraxis 🙂
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